Hebesätze der Grundbesitzabgaben aller Ortsgemeinden
Erläuterungen: Alle
in Prozent angegebenen Werte beziehen sich auf den vom zuständigen
Finanzamt mitgeteilten Messbetrag in Ihrem Einheitswertbescheid. Die Mindestfläche zur Berechnung beim Deutschen Weinfonds beträgt 0,05 ha. Weitere Informationen zum Feldwegebeitrag und Starenabwehr finden finden Sie in den Satzungen der jeweiligen Gemeinden, die Sie über unser Bürgerinformationssystem abrufen können. Klicken nachfolgend auf die gewünschte Satzung! | Anschrift Konrad-Lerch-Ring 6 Sprechstunden Bürgermeister Allgemein
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