Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welche die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

    Zuständig: 

    Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland:

    Standesamt der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

  • Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • der Personenstand,
      • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
      • die Staatsangehörigkeit sowie
      • die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

  • Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland:

Standesamt der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende