Erweitertes Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.

    Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:

    • Erzieherin oder Erzieher,
    • Lehrerin oder Lehrer,
    • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
    • Bademeisterin oder Bademeister,
    • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

    Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

  • Voraussetzungen

    Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie ab einem Alter von 14 Jahren beantragen, wenn es durch Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Lebensbereichen benötigt wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

    Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen, enthalten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationn zum Online-Verfahren finden Sie unter Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Alternativ können Sie einen Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz stellen.

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