Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen


Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem kostet dauerhaft Geld. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen.

Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen.

Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt von den Gewohnheiten der Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. Der errechnete Bedarf fällt jedoch häufig zu hoch aus.

Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die hinsichtlich des Energieverbrauchs alte und neue Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Seit Mitte 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100 bis 200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E.

In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs gesamte Haus nicht jedoch für die einzelne Wohnung.  Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte.

Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs.

Der Energieberater hat am Mittwoch, den 17.04.19 von 12.15-16 Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land (Haus 2 - Neubau), An 44 Nr.31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06341 1430.

(VZ-RLP / 02.04.2019) - Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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