Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten - Hochstadt


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Über die Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhezeiten abgelaufen sind.

Auf Grund § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Hochstadt werden die Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten bis zum

23.01.2020

abzuräumen oder gegebenenfalls das Nutzungsrecht erneut zu erwerben.

Sind Grabmale oder Einfassungen nicht innerhalb dieser Frist entfernt, ist die Gemeinde Hochstadt berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten die Grabstätte zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.

Friedhof Unterdorf:

Name

Art der Grabstätte

Feld

Nr.

Anna und Anton Held Doppelgrab
A
13
Lina Schwarz
Urnengrab
B
86
ohne Namen
Urnengrab
B
87
ohne Namen
Einzelgrab
E
16
Emil Geissert
EinzelgrabF
25
Angela, Ludwig, Franz, Kathi Schmidt
EinzelgrabF
34
Richard Messerschmidt
EinzelgrabF
55

Friedhof Oberdorf:

Name

Art der Grabstätte

Feld

Nr.

Ernst, Hildegard Kunde
Doppelgrab
A
182

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