Feuerwerk - Vorschriften und Verhaltensregeln


Um unliebsame Überraschungen wie z. B. Unfälle, Verletzungen, Ruhestörungen oder Brände zu vermeiden, die im Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk gleich zu Beginn des neuen Jahres entstehen können, sollte man die nachfolgend aufgeführten rechtlichen Vorschriften und einfachen Verhaltensregeln beachten:

Das „Böllern“ ist in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- bzw. Senioreneinrichtungen und Kirchen verboten.

Es sollten nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfnummer und keine selbst gebastelten Feuerwerkskörper verwendet werden. Die Gebrauchsanweisung der Hersteller ist genau zu beachten.

Feuerwerkskörper gehören nie in die Hände von Kindern – im Vorfeld sollte man mit seinen Kindern über die Gefahren der Silvesternacht sprechen.

• Kein Zielen mit Raketen und Böllern auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge.

Kein Zünden des Feuerwerks unter Alkoholeinfluss.

Raketen und Knaller nur im Freien abbrennen. Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Ein Verkürzen der Lenkstäbe oder deren Entfernen ist zu unterlassen. Die Windrichtung ist stets zu beachten.

Blindgänger nicht vom Boden aufheben, da diese eventuell verspätet zünden könnten. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.

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