Absolutes Halteverbot im Bereich des Kindergartens


Auf der Südseite der Hauptstraße ist entsprechend Elternwunsch eine Hol- und Bringzone für Kindergartenkinder eingerichtet. Wenn hier Kinder aus den Autos aus- bzw. in die Fahrzeuge einsteigen und gleichzeitig auf der Nordseite der Hauptstraße geparkt wird, kommt es im Bereich des Kindergartens im Begegnungsverkehr immer wieder zu erheblichen Behinderungssituationen, vor allem für die Linienbusse, aber auch für die Landwirte und sonstigen Schwerverkehr. Zudem entstehen Gefährdungssituationen für die Kinder, da diesen beim Überqueren der Straße die Sicht versperrt wird.

Auf meinen Wunsch hin hat die Untere Verkehrsbehörde jetzt auf der Nordseite der Hauptstraße, beginnend am westlichen Bereich des Bachwegs bis Höhe Westseite des Parkplatzes des Kindergartens, ein absolutes Halteverbot mit sofortiger Vollziehung angeordnet. Sobald die Schilder geliefert und installiert sind, sollte die Problemstellung behoben sein.

Hinweis: Die Polizei lehnt Hol- und Bringzonen vor Kindertagesstätten und Schulen grundsätzlich ab. Vor diesem Hintergrund hatte sie sich auch gegen die Hol- und Bringzone vor unserem Kindergarten ausgesprochen. Um Sicherheit im Verkehr einzuüben, sollten die Kinder wenn immer möglich in Begleitung zu Fuß bzw. mit Rad, Roller etc. in den Kindergarten kommen. Wenn dies nicht möglich sei, sollten die Eltern aus Sicht der Polizei auf dem Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses parken und mit den Kindern von dort zu Fuß zum Kindergarten gehen. Ihre Erkenntnis sei, dass die Unfallgefährdung der Kinder, die mit dem Fahrzeug gebracht würden, größer sei als die der Kinder, die nicht mit dem Fahrzeug gebracht werden.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kindergartens besteht im übrigen vor dem Hintergrund des knappen öffentlichen Parkraums die Maßgabe, generell auf dem Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses zu parken.