Vollsperrung der Mörlheimer Straße


Für die Errichtung eines Fertighauses muss die Mörlheimer Straße in Höhe des Anwesens Nr. 18 von 01.07.2019, 06:00 Uhr bis 03.07.2019, 20:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt werden. Zudem besteht für diesen Zeitraum ein absolutes Haltverbot im Bereich der Arbeitsstelle sowie im Bereich der Kreuzung Mörlheimer Straße / „In den Weppen“ und Birkenstraße.

Eine Umleitung über die Hauptstraße sowie über die Straße „In den Weppen“ wird eingerichtet.