Das neue Führungszeugnis


Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die Änderungen dienen der Verbesserung des Daten­schutzes und der Fälschungssicherheit.

Wichtig: Führungszeugnisse, die noch in der alten Form ausgestellt worden sind, verlieren nicht ihre Gültigkeit.

das neue Führungszeugnis 2019
für die Vollansicht ANKLICKEN - Das neu gestaltete Führungszeugnis im Vergleich zum bisherigen Layout (kleines Bild unten rechts).

Was ist neu?

(1) Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

(2) Die Personendaten befinden sich jetzt immer oben rechts neben dem Adressfeld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch.

(3) Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.

Flyer Das neue Führungszeugnis (PDF, 514KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Was noch?

Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister erteilten Auskünfte in gleicher Weise angepasst.

Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Hinweis: Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie beim BfJ: häufigen Fragen

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