VG-Rat beschließt die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens in Bornheim


Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Verträglichkeit der geplanten Erweiterung des Michelin-Werkes auf Bornheimer Gemarkung mit den ökologischen Zielen der Raumordnungsplanung geprüft werden soll.

In einem Kommentar in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" wurde dieser Vorgang völlig unqualifiziert und mit völlig absurden Zusammenhängen diskreditiert.
Unter anderem wird dargestellt, dass in der Sitzung des VG-Rates die "geplanten Eingriffe in die Queichwiesen" kleingeredet wurden.
Offensichtlich ist dem Redakteur der RHEINPFALZ entgangen, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet nicht um die Queichwiesen, sondern um ganz normales Ackerland handelt.

Wenn er sich das Foto über dem dazugehörigen Artikel angeschaut hätte, sollte er in der Lage gewesen sein zu erkennen, dass dort gepflügtes Ackerland liegt und keine Wiese.

Deswegen wurde in der Sitzung das Unverständnis darüber geäußert, wie man eine intensiv bewirtschaftete Ackerfläche, welche jährlich mit Herbiziden und Pestiziden behandelt wird, als FFH-Fläche ausweisen kann und deshalb wurden die ökologischen Auswirkungen für überschaubar eingestuft.

Die weitergehenden Ausführung in der Sitzung wurden allerdings unterschlagen, denn es wurde beschlossen, diesen Aspekt durch die Fachbehörden unter Beteiligung aller im Umwelt- und Naturschutz tätigen Organisationen beurteilen zu lassen. Der VG-Rat kann die ökologischen Auswirkungen in Abwägung mit den ökonomischen Aspekten nicht qualifiziert prüfen. Man wollte diese Prüfung zulassen und nicht von vorn herein ein Urteil fällen. Das ist auch der Sinn und Zweck eines Zielabweichungsverfahrens.

Die Erweiterungspläne der Fa. Michelin mit der Anerkennung der Queichwiesenbewässerung als immaterielles Kulturerbe in Verbindung zu bringen war jedenfalls völlig absurd.