Weinberge, Äcker sowie Obst- u. Gemüseflächen sind keine Hundeklos


Hundebesitzer werden gebeten, die Interessen der Landwirte hinsichtlich deren landwirtschaftlichen Nutzflächen zu respektieren, Hundekot aufzunehmen und diesen fachgerecht zu entsorgen.

Da die landwirtschaftlichen Flächen ganzjährig genutzt werden, - auch wenn sie bereits abgeerntet sind - besteht für den Hundebesitzer / Hundeliebhaber und seinen Hund kein Betretungsrecht dieser Flächen für Freizeitzwecke.

Es ist sicherlich nachzuvollziehen, dass kein Endverbraucher Hundekot an seinem frisch gekauften Salat oder Blumenkohl usw. haben möchte.

Für jeden Hundebesitzer sollte es selbstverständlich sein, den Kot seines tierischen Lieblings in einem entsprechenden Kotbeutel aufzusammeln und diesen Beutel später ordnungsgemäß zu entsorgen.

Dies sorgt schließlich dafür, dass es keinen Ärger mit den Landwirten oder dem Ordnungsamt gibt.