Fälligkeit der Abwassergebühren am 30. November 2019


Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.11.2019 die 4. Rate der Abwassergebühren für 2019 fällig wird.

Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.