Räumung von Grabstätten - Offenbach


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Über die Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhezeiten abgelaufen sind.

 

Auf Grund § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Offenbach an der Queich werden die Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten bis zum 

 

07.10.2019

 

abzuräumen oder gegebenenfalls das Nutzungsrecht erneut zu erwerben.

 

Sind Grabmale oder Einfassungen nicht innerhalb dieser Frist entfernt, ist die Gemeinde Offenbach an der Queich berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten die Grabstätte zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.

 

Name d.Verstorbenen                  Art d. Grabstätte             Feld  Nr.

Johann Göllner                                 Urnengrab                         D  108  

Peter Hauser                                     Einzelgrab                          E   50

Emilie Buckel                                    Einzelgrab                          E  231

 

  

Offenbach an der Queich, den 07.10.2019

Verbandsgemeindeverwaltung

-Friedhofsamt-