Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Offenbacher Jahrmarktes


Anlässlich des Jahrmarktes dürfen die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Offenbach am Sonntag, den 22.09.2019 geöffnet sein. Die Öffnungszeit der Verkaufsstellen darf 5 Stunden nicht überschreiten und nicht zwischen 6 Uhr und 11 Uhr liegen.

Die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen ist im Amtsblatt Nr. 38/2019 der Verbandsgemeinde Offenbach vom 19.09.2019 veröffentlicht.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Offenbach an der Queich, 10.09.2019

Fachbereich III -Bürgerdienste-