Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren: fällige Wassergebühren


Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2020 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2020 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer, die diese Rate noch nicht überwiesen haben, um umgehende Zahlung. Bei rechtzeitiger Zahlung ersparen sich die Zahlungspflichtigen weitere Kosten.

Eingegangene SEPA-Abbuchungsmandate können nur bis zum 27.04.2020 berücksichtigt werden.