Information für Bestattungsunternehmen


Auch bei an COVID-19 Verstorbenen besteht noch ein Infektionsrisiko. Um dieses Risiko für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen und Krematorien möglichst gering zu halten, sollen die Verstorbenen schnellstmöglich erdbestattet oder eingeäschert werden.
Durch die Einrichtung einer Rufbereitschaft beim Standesamt könnte gewährleistet werden, dass die Sterbefälle, die sich an Wochenenden und Feiertagen ereignen, zeitnah angezeigt und in der Folge die für die Bestattungsgenehmigungen erforderlichen Sterbeurkunden nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 60 des Personenstandsgesetzes oder die Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung nach § 7 Abs. 2 der Personenstandsverordnung ausgestellt werden können.

Das Standesamt der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ist daher für Beurkundungen/Bestattungsgenehmigungen, ausschließlich für an COVID-19 Verstorbenen
zu folgenden Zeiten:

- Samstag, 11.04.2020, 11.00 bis 12.00 Uhr
- Sonntag, 12.04.2020, 11.00 bis 12.00 Uhr
- Montag, 13.04.2020, 11.00 bis 12.00 Uhr

unter der Telefonnummer  +49 172-1845403 erreichbar

Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Fachbereich Bürgerdienste
Standesamt/Friedhofsamt