Fälligkeit von Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer


Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben sowie der Hundesteuer am 15. August 2020

Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.08.2020 eine weitere Rate  der  Gewerbesteuer  und  der  Grundsteuer  mit  Nebenabgaben  sowie  die Hundesteuer fällig wird.
 
Falls  Sie  nicht  am  Abbuchungsverfahren  teilnehmen,  bitten  wir  Sie  zur Vermeidung von Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.