In der 36./37. Kalenderwoche erfolgt – vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen- auf den durch einen Bausachverständigen die alljährliche Standsicherheitskontrolle an die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben ist.
Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätte betraute Personen können an der Überprüfung gerne teilnehmen und den Termin bei der Friedhofsverwaltung unter Telefon-Nr. 06348-986154 erfragen.
Sollten sich Beanstandungen ergeben, werden die Besitzer der Grabmale schriftlich benachrichtigt.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte für die Standsicherheit des Grabsteines und den sicheren Zustand der Grabanlagesind. Sie haften bei Unfällen und Schäden, die Folge mangelnder Standsicherheit sind.