Information für alle Weinbaubetriebe, Kellereien und Brennereien


Die beim Weinbau anfallenden Abwässer und Reinigungswässer sind (vor allem durch die Trubstoffe) bis zu 1.500mal höher belastet als normales häusliches Abwasser. Die Einleitung dieser Abwässer in die Kanalisation oder gar direkt in ein Gewässer (Straftat!) kann fatale Folgen für den Reinigungsprozess in der Kläranlage und demzufolge das Gewässer haben.

Die jährlich während der Kampagne und bis zum 2. Abstich anfallenden Belastungsspitzen auf der Kläranlage liegen bis zu 10mal höher als normal. Durch den erforderlichen Einsatz von zusätzlichen Geräten und Flüssigsauerstoff entstehen erhebliche Betriebskosten.

Jeder Einleiter ist dazu verpflichtet die Menge und Konzentration der eingeleiteten Schmutzstoffe auf das nach dem Stand der Technik vermeidbare Maß zu begrenzen. Wer entgegen den Bestimmungen der Allgemeinen Entwässerungssatzungen Trubstoffe in die Kanalisation einleitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass Schadenersatz für erhöhte Betriebskosten auf der Kläranlage, erhöhte Abwasserabgaben oder Schäden am Gewässer zu leisten ist. Außerdem ist mit einer Anzeige wegen Gewässerverunreinigung zu rechnen.

Wir weisen darauf hin, dass jeder Winzer in einem gewissen Umfang Einfluss darauf nehmen kann, dass die Weinbaugebühren nicht ins Unermessliche steigen. Je weniger Weinbauabwässer eingeleitet werden, umso geringer sind die laufenden Betriebskosten.

Hier in Kürze nochmals die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von stark verschmutzten Weinbauabwässern:


1. Sämtliche Rückhaltemaßnahmen müssen stattfinden bevor Wasser zur Reinigung oder für sonstige Zwecke eingesetzt wird.


2. Bevor Behälter und Maschinen mit Wasser gereinigt werden, sind die Trubreste und Trester weitgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen (Verwertung oder Deponierung).


3. Die am Behälterboden (Fass oder Tank) liegenden Trubstoffe sind sorgfältig in andere Behälter zu überführen und von dort unter Umständen über einen Zwischenbehälter einem geeigneten Filter zuzupumpen


4. Es ist auf sparsamen Umgang mit Wasser (Druckerhöhung) und Reinigungsmitteln zu achten. Das anfallende Abwasser darf nicht verdünnt werden! (Verdünnungsverbot)