Gruppenwasserwerke Bornheim
Fällige Wassergebühren
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen uns kein SEPA-Mandat vorliegt.
Die Gruppenwasserwerke Bornheim erinnern an die Fälligkeit der Wassergebühren zum 1.3.2020, die sich aus einem Restbetrag des Jahres 2019 sowie der 1. Abschlagsrate 2020 zusammensetzt. Überzahlungen aus 2019 werden mit der 1. Rate verrechnet. Übersteigt die Überzahlung 2019 die 1. Rate 2020, kann die Überzahlung mit den weiteren Raten verrechnet werden.
Eingegangene SEPA-Abbuchungsmandate können nur bis zum 25.02.2020 berücksichtigt werden.
Daher bitten wir die Zahlungspflichtigen, von denen uns kein SEPA-Mandat vorliegt, offene Beträge zum 1. März 2020 zu überweisen.
Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim