Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben


Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.02.2020 die erste  Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer mit Nebenabgaben fällig wird.

Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Verbandsgemeindeverwaltung

-Verbandsgemeindekasse-