Kommunen dürfen nicht mehr sparen


2019 erhielten die Verbandsgemeinden Offenbach und Herxheim den „Spar-Euro“ verliehen.

Der „Spar-Euro“ ist eine Auszeichnung des Steuerzahlerbundes, des Gemeinde-  und Städtebundes, des Städtetags und des Landkreistags in Rheinland-Pfalz, der an kommunale Gebietskörperschaften verliehen wird, die vorbildlich  Steuergeld eingespart haben.

Die Fachjury, der Fachleute aus der Praxis angehören, bewertet dabei vor allem auch, wie innovativ und nachhaltig die Einsparungen erfolgen.

Die langjährige und gut funktionierende freiwillige Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen Herxheim und Offenbach gilt landesweit als beispielhaft und wahrlich nicht selbstverständlich. Die Kooperation begann im Jahr 2010, als Bürgermeister Axel Wassyl auf den Kollegen in Herxheim zuging und vorschlug, die vakante Stelle im Bereich der Forderungsvollstreckungen gemeinsam zu besetzen.

Die geringe Anzahl der zu erledigenden Fälle im Bereich der VG Offenbach war für eine Vollzeit-Stelle nicht ausreichend und qualifiziertes Personal in einer Teilzeit-Anstellung war nur schwer zu gewinnen. Diese Kooperation funktionierte in den darauffolgenden Jahren so gut, dass man ab dem Jahr 2017 in weiteren fünf kommunalen Handlungsfeldern entsprechende Zweckvereinbarungen zum gemeinsamem Einsatz von Personal zur Erledigung der anfallenden Aufgaben abgeschlossen hat.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

·         gezielterer Einsatz von Personal,

·         gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen fachlichen Qualifikation und damit

·         eine spürbare Qualitätssteigerung sowie

·         wirtschaftlicher Personaleinsatz

sind die wichtigsten Aspekte der Kooperationen.

Die freiwilligen Kooperationen beinhalten stets eine gemeinsame Personalbemessung beziehungsweise Personalkooperation sowie eine gemeinsame Sachkostenträgerschaft (z.B.  bei Weiterbildungen).

Allerdings können durch die interkommunale Zusammenarbeit nicht nur jährliche Kosten gespart werden. Vielmehr erlaubt sie auch das Vorhalten von spezialisiertem Personal, wodurch sich die Effizienz und Fachkenntnis der Verwaltung steigern lässt. Denn üblicherweise sind die Mitarbeiter kleinerer Verwaltungseinheiten eher „Mehrkämpfer“ als Spezialisten.

In Zeiten immer neuer Kostenbelastungen, die den Kommunen auferlegt werden, sind diese mehr denn je gezwungen zu sparen und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Bürgerinnen und Bürger und auch die Politik verlangen – zu Recht-, die interkommunale Zusammenarbeit voranzubringen.

Mit einem Paragraphen im Umsatzsteuergesetz wurden interkommunale Kooperationen in den letzten 40 Jahren gestärkt.

Durch eine Neuregelung sollte nun die Stärkung erhalten bleiben, zugleich aber EU-Recht, welches keine umsatzsteuerlichen Ausnahmen kennt, erfüllt werden.

Allerdings wurde weder im Gesetz noch in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 16. Dezember 2016 klar genug definiert, wie die Einschränkungen betreffend die Art der Tätigkeit bzw. den Umfang der Aufgabenübertragung zu verstehen sind.

So stehen die Kommunen nun vor der Gefahr statt zu sparen immensen Mehrbelastungen ab 01.01.2021 gegenüber zu stehen.

Beistandsleistungen, Amtshilfe, öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit, AÖRs, interkommunale Zusammenarbeit, … alles erdacht, um Steuergelder zu sparen, die immer mehr werdenden Aufgaben, die den Kommunen auferlegt werden, erfüllen zu können (bei gleichzeitig gutem Service für die Bürgerinnen und Bürger) – als das steht nun auf dem Spiel.

Die genannten Vorteile:

·         gezielterer Einsatz von Personal,

·         gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen fachlichen Qualifikation und damit

·         eine spürbare Qualitätssteigerung sowie

·         wirtschaftlicher Personaleinsatz und letztlich

·         das Vorhalten von spezialisiertem Personal, wodurch sich die Effizienz und Fachkenntnis der Verwaltung steigern lässt,

für die erst vor Kurzem die beiden Verbandsgemeinden den Spar-Euro erhielten – sie wären auf einen Schlag fast komplett nicht mehr gegeben.