Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten - Essingen


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Über die Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhezeiten abgelaufen sind.

 

Auf Grund § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Essingen werden die Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten bis zum

14.02.2020

abzuräumen oder gegebenenfalls das Nutzungsrecht erneut zu erwerben.

 

Sind Grabmale oder Einfassungen nicht innerhalb dieser Frist entfernt, ist die Gemeinde Essingen berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten die Grabstätte zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.

 

Name d.Verstorbenen                        Art d. Grabstätte                Feld                                   Nr.

Else und Reinhold Mauer                   Urnengrab                           G                                         5

Julius Hirth                                             Einzelgrab                           G                                        29

                                                                    

Offenbach an der Queich, den 15.01.2020

Verbandsgemeindeverwaltung

-Friedhofsamt-      

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