Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67433 Neustadt a.d.W., 23.01.2020

DLR Rheinpfalz

Konrad-Adenauer-Str. 35

Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06321/671-0

Flurbereinigung Nußdorf VII

Telefax: 06321/671-1250

Aktenzeichen: 41262-HA9.3.

E-Mail: landentwicklung-rheinpfalz@dlr.rlp.de

 

Internet: www.dlr.rlp.de

 

 

Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung

 

 

In der Flurbereinigungsgemeinde Landau-Nußdorf werden Luftaufnahmen zur Herstellung aktueller, hochgenauer Planungsunterlagen durchgeführt. Zu diesem Zweck werden Vermessungspunkte in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angren­zenden Teilen der Nachbargemarkungen durch weiße Lackfarbe, Signalplatten- und -streifen kenntlich gemacht. Da die Vermessungspunkte nur bei unveränderter Lage der Signalisierungshilfen ausgewertet werden können, weisen wir darauf hin, dass

 

1.  jedes Berühren und Verschmutzen der ausgelegten Signalplatten und -streifen strengstens untersagt ist,

2.  jede unbeabsichtigte Lageveränderung oder Verschmutzung, die unter Umstän­den durch Feldbestellung entstehen kann, sofort dem DLR Rheinpfalz unter der Telefonnummer 06321/671-1166 (Herr Mensinger) zu melden ist, damit die ursprüngliche Lage wieder her­gestellt werden kann,

3.  jede Berichtigung nach einer Verschiebung durch Unberechtigte untersagt ist,

4.  die Signalplatten Landeseigentum sind und nach der Luftbildaufnahme wieder eingesammelt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede unrichtige Lage der Platten zu einer falschen Vermessung führt, die nur durch aufwendige örtliche Nachmessungen auf Kosten der Teilnehmergemeinschaft behoben werden kann. Zudem führt der Zeitverlust durch Nachmessungsarbeiten zu Verzögerungen des Flurbereinigungs­verfahrens.

Mit dem Einsammeln der Signalisierungshilfen ist die Luftaufnahme beendet.

 

 

Im Auftrag

gez. Claudia Merkel