ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67433 Neustadt a.d.W., 23.01.2020 |
DLR Rheinpfalz | Konrad-Adenauer-Str. 35 |
Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 |
Flurbereinigung Nußdorf VII | Telefax: 06321/671-1250 |
Aktenzeichen: 41262-HA9.3. | |
| Internet: www.dlr.rlp.de |
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
In der Flurbereinigungsgemeinde Landau-Nußdorf werden Luftaufnahmen zur Herstellung aktueller, hochgenauer Planungsunterlagen durchgeführt. Zu diesem Zweck werden Vermessungspunkte in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Teilen der Nachbargemarkungen durch weiße Lackfarbe, Signalplatten- und -streifen kenntlich gemacht. Da die Vermessungspunkte nur bei unveränderter Lage der Signalisierungshilfen ausgewertet werden können, weisen wir darauf hin, dass
1. jedes Berühren und Verschmutzen der ausgelegten Signalplatten und -streifen strengstens untersagt ist,
2. jede unbeabsichtigte Lageveränderung oder Verschmutzung, die unter Umständen durch Feldbestellung entstehen kann, sofort dem DLR Rheinpfalz unter der Telefonnummer 06321/671-1166 (Herr Mensinger) zu melden ist, damit die ursprüngliche Lage wieder hergestellt werden kann,
3. jede Berichtigung nach einer Verschiebung durch Unberechtigte untersagt ist,
4. die Signalplatten Landeseigentum sind und nach der Luftbildaufnahme wieder eingesammelt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede unrichtige Lage der Platten zu einer falschen Vermessung führt, die nur durch aufwendige örtliche Nachmessungen auf Kosten der Teilnehmergemeinschaft behoben werden kann. Zudem führt der Zeitverlust durch Nachmessungsarbeiten zu Verzögerungen des Flurbereinigungsverfahrens.
Mit dem Einsammeln der Signalisierungshilfen ist die Luftaufnahme beendet.
Im Auftrag
gez. Claudia Merkel