Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Bornheim


Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Grundstücksbesitzer bzw. deren Beauftragten ihrer aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Bornheim bestehenden Verpflichtungen nachkommen.

Aus diesem Grund wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass die Eigentümer der Grundstücke u. a. verpflichtet sind, die auf ihrem Grundstück wachsenden Grünpflanzen bis zu an öffentliche Straßen reichenden Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden.

Gleichwohl wird ihnen durch diese Satzung auch auferlegt, die Gehwege mitsamt den Straßenrinnen zu säubern. Dies gilt auch für Straßen, die nicht über Gehwege verfügen. Dort muss die Fahrbahn jeweils bis zur Straßenmitte gesäubert und im Winter bei Bedarf auch von Schnee und Eis befreit werden (gilt auch für Gehwege bis zu einer Breite von 1,5 m).

Die Reinigungspflicht besteht grundsätzlich an Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag

-in der Zeit von 01.04 bis 30.09. bis spätestens 20 Uhr

-in der Zeit von 01.10. bis 31.03. bis spätestens 18 Uhr.

Bei der Durchführung der Arbeiten ist die gesetzliche Mittagsruhe (13 – 15 Uhr) zu beachten, wenn motorisierte Geräte verwendet werden.   

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern