Fälligkeit der Abwassergebühren


Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.06.2020 die 2. Rate der Abwassergebühren für 2020 fällig wird.

Falls Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.


Verbandsgemeindeverwaltung

- Abwasserwerk -