Informationen der Ortsgemeinde Bornheim


Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

 

aufgrund der Lockerungen der Verordnungen des Landes in der Corona-Pandemie haben wir beschlossen, die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses und des Rathauses eingeschränkt ab sofort wieder zur Nutzung (Besprechungen, Sitzungen)  freizugeben. Allerdings nur unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, die das Land mit der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 04.06.20 veröffentlicht hat. Die genauen Vorschriften sind auf einer Hinweistafel im Dorfgemeinschaftshaus sowie im Rathaus nachzulesen. Besonders zu beachten ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m pro Person. Im großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses können sich maximal 30 Personen gleichzeitig aufhalten, im Nebenraum weitere 6 Personen. Im Rathaus sind es maximal 10 Personen, die sich treffen können. Die Kontaktdaten der Personen sind in einer Liste einzutragen, die für den Zeitraum von einem Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren ist (das Formular ist im Rathaus erhältlich). Vor Eintreten in die Räumlichkeit ist das bereitgestellte Desinfektionsspray zu benutzen. Für die Einhaltung der Regelungen ist vom Veranstalter eine beauftragte Person vor Ort zu benennen. Die Benutzung muss im Rathaus bei Karin Hechler, Tel. 06348/8808, angemeldet werden. Die Öffnungszeiten sind dienstags und freitags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ich appelliere, diese Vorgaben einzuhalten, damit sich hier bei uns Corona nicht weiter ausbreitet.

 

Dankeschön und bleiben Sie gesund

 

Elke Thomas

Ortsbürgermeisterin