Informationen der Ortsgemeinde Bornheim


Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,
Die Verordnungen des Landes haben eine sehr kurze Halbwertszeit. Kaum war die  7.Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft ist nun schon eine neue Handlungsanweisung des Landes mit der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung in  Kraft. Sie gilt ab 27.Mai 2020 und endet mit Ablauf des 09.Juni 2020.  Die auf unserer Homepage veröffentlichte Übersicht hat immer noch Gültigkeit. Alle Vereine können sich damit orientieren, wie und ob sie die Vereinsarbeit umsetzen können.
In der nun gültigen Verordnung ab  27.05.2020 wird besonders auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen abgestimmt. Das Land hat auf seiner Homepage (www.corona.rlp.de) Hygienepläne veröffentlicht, die es den Vereinen einfacher machen, die Bestimmungen einzuhalten, ohne in die Gefahr zu geraten, dass dann doch noch eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird, auch wenn man denkt, alles richtig gemacht zu haben. Ich glaube jeder unserer Vereine und Institutionen wird ein passendes Konzept finden.

Denken Sie daran, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin Bestand haben.
Bleiben Sie achtsam und vor allen Dingen gesund.

Elke Thomas
Ortsbürgermeisterin