Informationen der Ortsgemeinde Essingen


Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Die Sprechstunden finden in den ungeraden Wochen donnerstags von 19.00 – 20.00 Uhr im Sälchen des Jugendtreffs statt In wichtigen Fällen bin ich unter Tel.  06347 973770 bzw. 0162 1021785 sowie unter buergermeister@essingen-pfalz.de erreichbar.
1. Beigeordnete: Tina Bauer, Tel. 0179-9046809, email: tina.bauer@gmx.net
Dorferneuerung und Umwelt
2. Beigeordneter: Bernd Schweikart, Tel. 06347-919220, email: info@weingutschweikart.de
Kindergarten, Jugendtreff, Sport- und Freizeiteinrichtungen

Gemeindetermine Essingen

03.06.20        19 Uhr Haupt- und Bauausschuss

24.06.20        19 Uhr Gemeinderat
 (Änderungen vorbehalten)

 

Vereinstermine für 2021

Ich bitte alle Essinger Vereine, Ihre Termine für 2021, vor allem für die Dalberghalle, an mich zu melden. Da in der nächsten Zeit sicher einige Mitgliederversammlungen stattfinden, bitte ich um Aufnahme dieses Punktes, da wir noch vor den Sommerferien den Plan für 2021 erstellen möchten.

Gemeindebücherei Essingen
Nach den ersten Corona-Lockerungen haben wir unter bestimmten Voraussetzungen auch unsere Bücherei wieder geöffnet. Die kostenlose Ausleihe in der Gemeindebücherei ist an folgenden Öffnungszeiten möglich: donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Wir freuen uns auf viele lesefreudige Besucher!
Der Zutritt erfolgt bis auf weiteres nur einzeln bzw. für max. 1 Erwachsenen mit 1 Kind. Das Tragen von Mund-Nasen-Masken ist ebenso wie das Einhalten der Abstände zueinander von mindestens 1,5 m Vorschrift.
Carola Frech, Büchereileiterin

Kinderspielplatz „In den Baumgärten“
Der Spielplatz ist von 9.00 bis 20 Uhr für Kinder bis 10 Jahren geöffnet Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten. Wir bitten die Eltern und Kinder darauf zu achten, dass beim Verlassen des Spielplatzes die Tore geschlossen werden, da dies auch einer Verunreinigung durch freilaufende Tiere entgegenwirkt.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, hierzu zählen auch Spielplätze, ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wir bitten um Beachtung!


Schließdienst: Andreas Günther, Hochstadter Str. 8

Kinderspielplatz „Im Beichel“
Der Spielplatz ist von 9.00 Uhr bis 20 Uhr für Kinder bis 12 Jahren geöffnet. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten. Wir bitten die Eltern und Kinder darauf zu achten, dass beim Verlassen des Spielplatzes die Tore geschlossen werden, da dies auch einer Verunreinigung durch freilaufende Tiere entgegenwirkt.
Schließdienst: Lothar Glasmann, Steinhauser Str. 6.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, hierzu zählen auch Spielplätze, ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wir bitten um Beachtung!


Sanierung der Friedhofstoilette beendet

Ich freue mich, dass die dringend erforderlich gewesene Sanierung der Friedhofstoilette bis auf ein paar kleine Restarbeiten abgeschlossen ist. Ab sofort ist diese wieder geöffnet. Ich bitte alle Nutzer um pfleglichen Umgang, damit wir lange Freude daran haben.

Der Bauantrag für die Überdachung vor der Friedhofshalle ist eingereicht und somit kann dieses wichtige Projekt nun hoffentlich auch bald realisiert werden.

Verhalten von Fußgängern und Radfahrern auf Wirtschaftswegen
Im Rahmen der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVo) wurde auch §5 geändert. Hier wird unter anderem der Abstand beim Überholen von Radfahrern geregelt. Insbesondere auf Wirtschaftswegen, die regelmäßig von Fußgängern und Radfahrern zur Freizeitgestaltung genutzt werden, bestehen Unsicherheiten und drohen Konflikte. Nach dem Landesstraßengesetz dienen jedoch Wirtschaftswege ausschließlich der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und sind keine öffentlichen Straßen. Daher ist zwar die Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer gestattet, wobei aber auf die Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen ist. Aufgrund des Vorrangs des landwirtschaftlichen Verkehrs müssen Fußgänger und Radfahrer diesem Platz machen und z.B. auf dem Randstreifen oder im Seitenraum warten, bis die landwirtschaftliche Maschine vorbeigefahren ist. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme bitte ich alle Beteiligte um vorausschauendes Handeln und Verständnis! Vielen Dank!


Susanne Volz, Tel. 06347-9737700162-1021785buergermeister@essingen-pfalz.de