Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - ab dem 24. Juni!


10. CoBeLVO - tritt am 24. Juni 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft

Die Verordnung kann hier nachgelesen werden. (konsolidierte Fassung nach der Ersten Landesverordnung zu Änderung der 10.CoBeLVO v. 25.06.2020)

Wie auch sonst gilt, dass es in den nächsten Tagen mehr Klarheit, Auslegungshilfen, etc. geben wird.

Neue Hygienekonzepte wurden ebenfalls erlassen.


bitte immer beachten:

die jeweilige Landesverodnung (also in unserem Fall die von Rheinland-Pfalz), etwaige Vorgaben des Landkreises oder der Kommunen. Im Zweifelsfall fragen und gegebenenfalls abwarten - manche Sachverhalte müssen (auch von uns) erst geklärt werden.


Aufgrund häufiger Nachfragen hier auch nochmal die Auslegungshilfe des Landes zu Mund-Nasen-Bedeckungen, die auch bearbeitet wurde.


Wegen Nachfragen zum Freibad beachten Sie bitte auch diesen Artikel:

Queichtalbad öffnet!


Weiterhin gilt, nicht leichtsinnig zu werden und so die ereichten (und zukünftigen) Lockerungen zunichte zu machen.

Darstellung der AHA-Formel, Abstand, Hygiene, Alltagsmaske

Haltet weiter Abstand und zusammen!

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