Zonenhaltverbot im Mühlweg


Im Mühlweg kommt es leider immer wieder zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Zudem werden Benutzer des Gehweges durch abgestellte Fahrzeuge stark eingeschränkt und Grundstücksbesitzer beim Ein- und Ausfahren unnötig behindert.

Aus diesem Grund wird in Kürze im Mühlweg ein Zonenhaltverbot eingerichtet. Dort darf dann nur noch in eingezeichneten Parkständen und nur noch unter der vorgeschriebenen Nutzung einer Parkscheibe für die Dauer von jeweils 2 Stunden geparkt werden.

Von dieser Regelung können Bewohner befreit werden, die auf Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach einen Bewohnerparkausweis gegen eine Jahresgebühr von derzeit 30,00 Euro erhalten können.

Anträge werden erst dann angenommen, wenn die erforderlichen Verkehrszeichen aufgestellt sowie die notwendigen Fahrbahnmarkierungen erfolgt sind.