Spielplätze und Sportplätze wieder offen


Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

die nunmehr 5. Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 03.05.2020 in Kraft getreten und läuft bis 17. Mai 2020. (www.corona.rlp.de)

Für uns alle gelten weiterhin die bekannten Einschränkungen, insbesondere das Verbot von Versammlungen aller Art. Dies trifft unsere Vereine genauso wie die politischen Gremien der Ortsgemeinde. Leider gibt es auch noch keine Neuigkeiten zur Öffnung unserer Gaststätten und der gesamten Gastronomie. Die gute Nachricht ist, dass unsere Geschäfte im Einkaufszentrum alle wieder arbeiten dürfen. An die Masken haben sich die meisten schon etwas gewöhnt. Dies trifft unsere Vereine genauso wie die politischen Gremien der Ortsgemeinde. Lockerungen gibt es bei der Durchführung von Gottesdiensten. Die Kirchen müssen hier viele organisatorische Regelungen treffen um bei uns wieder die Kirchen für die Besucherinnen und Besucher zu öffnen.

Mit der neuen Verordnung war es uns nun möglich, die Kinderspielplätze ab dem 04. Mai 2020 zu öffnen. Die Kinderspielplätze sind wieder offen und die Kinder haben wieder mehr Möglichkeiten als bisher, zu spielen und sich im Freien aufzuhalten.

Das ist jedoch nur möglich,wenn die Benutzer der Spielplätze die Regeln einhalten. Die Verordnung gibt eindeutige Regeln und Einschränkungen vor:

Der Aufenthalt auf den Spielplätzen ist entweder mit den Kindern alleine, mit beiden Elternteilen, oder einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist weiterhin strikt einzuhalten. Für die Erwachsenen empfiehlt sich das Vorhalten einer Mund-Nase-Maske.

Ab Samstag, den 09. Mai 2020 werden wir auch das Freisportgelände und den Boule-Platz wieder freigeben. Für die Nutzung des Bouleplatzes gelten Anweisungen, die vom Verband für Boule-Spiele herausgegeben wurden. Mund-Nase-Schutz ist ebenso dringend empfohlen wie die Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern zu den Mitspielern. Der Boule-Club kann hierzu gerne Informationen geben. Der Aufenthalt und die Nutzung des Freizeitgeländes kann ebenfalls nur mit dem notwendigen Abstand erlaubt sein.

Nur wenn alle diese Regeln befolgen und damit sich und die anderen vor einer möglichen Ansteckung schützen, können wir die öffentlichen Einrichtungen schrittweise öffnen und – das ist das Ziel – auch geöffnet lassen. Die Ordnungsbehörden sind verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen. Wir wollen weiter in die richtige Richtung gehen und uns an die Vorgaben halten, dann können wir nach dem 17.  Mai vielleicht weitere positive Entwicklungen vermelden !! Daher insbesondere der Appell an alle , die die Spielplätze und Sportplätze nutzen:

Halten Sie sich bitte an die Vorgaben, dann können wir auf Dauer die Einrichtungen geöffnet lassen.

Elke Thomas

Ortsbürgermeisterin