"verkehrsberuhigter Bereich" - Verkehrsregeln erklärt


Der Verkehrsberuhigte Bereich im Steinsteg wurde inzwischen eingerichtet. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich nun an die neuen Gegebenheiten gewöhnen. Damit allen die Inhalte und die Regelungen klar sind, möchten wir nochmals grundlegenden Information weitergeben.

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 StVO angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

Zeichen 325.1 StVO, „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“

Innerhalb eines solchen Bereiches gilt u. a.:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Fußgänger dürfen den Fahrverkehr jedoch nicht unnötig behindern.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4-7 Km/h) einhalten.
  • Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig haben sie zu warten.
  • Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, das Halten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen ist erlaubt.
  • Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich innerhalb gekennzeichneter Parkflächen auch in Fahrtrichtung links erlaubt.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, RECHTS-VOR-LINKS GILT NICHT!
  • Abweichend hiervon gilt jedoch die „Rechts-vor-links-Regelung“ an allen Kreuzungen und Einmündungen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches.
Zeichen 325.2 StVO, „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“