Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz


„Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken."

Unter diesem Slogan erarbeitete unsere Landesregierung ein Konzept, dass die Lockerungen in den Bereichen

  • Bildung und Erziehung,
  • Wirtschaft,
  • Sport und Freizeit,
  • Kultur,
  • Veranstaltungen,
  • Gesundheit und Pflege und
  • Verkehr

pant und schafft so einen systematischen Übergang in einen veränderten Alltag unter den Bedingungen des Virus.

Beachten Sie bitte immer: Die Lockerungen sind geplant, ändert sich die Situation, kann sich auch das Vorgehen wieder ändern und gegebenenfalls können auch Lockerungen wieder zurückgenommen oder inhaltlich geändert werden. Die Lockerungen gelten immer erst, wenn sie auch in einer Landesverordnung geregelt sind und dann in der dort beschriebenen Fassung. Unter Umständen bedarf es auch nach Veröffentlichung einer Verordnung noch Klärungen, Erläuterungen, ..., die auch uns nicht immer zeitnah vorliegen.


Quelle: Staatskanzlei RLP - Link zum Original (am Ende des Textes finden Sie das Konzept, eine Übersichtstabelle der Maßnahmen und Informationen zur Test-Strategie des Landes):


So sehen die nächste Schritte aus

Bereich Bildung und Erziehung:

  • Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet. Das heißt, alle Kinder, deren Eltern es wünschen, können die Kita besuchen. Und wir wollen in Absprache mit den Trägern Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Dazu werden wir am 20. Mai Leitlinien vorlegen.
  • Die häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter) ist möglich.
  • In den Schulen finden eine Notbetreuung und der Präsenzunterricht mit Auflagen und im eingeschränkten Rahmen statt. Am 25. Mai und 8. Juni wird der Unterricht für weitere Klassenstufen geöffnet.
  • An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen möglich, zum Beispiel Labore. Vorlesungen und Seminare finden im Rahmen der universitären Selbstverwaltung digital statt. Ab dem 13. Mai können die Hochschulen in ihrer universitären Selbstverwaltung entscheiden, ob sie eine schrittweise Erweiterung der Präsenzveranstaltungen vornehmen.
  • In Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Bildung sowie in privaten Bildungseinrichtungen, aber auch zum Beispiel die Umwelt- und Naturbildung, sind ab dem 13. Mai Präsenzveranstaltungen mit Auflagen möglich.

Bereich Wirtschaft:

  • Alle Dienstleistungen, bei denen ein direkter Personenkontakt vermieden werden kann (z.B. Paketdienste, Wäscheservice, o.ä.), sind möglich.
  • Personennahe Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege sind möglich. Hinzu kommen ab dem 13. Mai Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios.
  • Der Präsenzhandel ist geöffnet (Supermärkte, Möbelhäuser, Fahrradläden, etc.).
  • Messen sind derzeit geschlossen und können in einem ersten Schritt mit Auflagen am 10. Juni geöffnet werden.
  • Die Gastronomie ist ab dem 13. Mai mit Auflagen und ohne Nutzung der Barbereiche geöffnet.
  • Diskotheken und Clubs sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist derzeit offen, da dort die Abstandsregeln sehr schwer einzuhalten sind.
  • Hotels und Ferienwohnungen sind derzeit für touristische Reisen geschlossen und werden ab dem 18. Mai unter Auflagen geöffnet.
  • Das Camping wird ab dem 13. Mai für Dauercamper und ab dem 18. Mai für weitere Camper unter der Auflage einer eigenen Sanitäranlage des Benutzers wieder geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein, zu campen.
  • Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten sind derzeit nicht möglich, aber können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden. Hier gilt es bei der Zielauswahl, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu berücksichtigen.

Bereich Sport und Freizeit:

  • Spielplätze sind unter Auflagen geöffnet.
  • Sport in öffentlichen Außensportanlagen ist ab dem 13. Mai für den Individualsport und für Mannschaftssport unter Auflagen möglich. Zwingend ist es, dass kein direkter Kontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stattfindet.
  • Sport in Innensportanlagen (z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen) ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter spezifischen Auflagen sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation untersagt bleiben.
  • Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai.
  • Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist am 10. Juni mit Auflagen möglich.
  • Freizeitparks sind derzeit geschlossen und können ab dem 10. Juni wieder öffnen.
  • Derzeit sind die Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen.
  • Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmarkt) sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit Auflagen öffnen, wenn sie draußen stattfinden. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, sie mit Auflagen drinnen stattfinden zu lassen.
  • Spielbanken und Spielhallen sind derzeit geschlossen. Mit Auflagen können sie ab dem 27. Mai wieder öffnen.
  • Internetcafés sind derzeit geschlossen und können ab dem 18. Mai mit Auflagen öffnen.

Bereich Kultur:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften können ihre Gottesdienste unter Auflagen feiern. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten analoge Regelungen.
  • Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen sind seit dem 11. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.
  • Kinos sind derzeit geschlossen und können ab dem 27. Mai mit Auflagen geöffnet werden.
  • Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit spezifischen Auflagen unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass zunächst keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.

Bereich Veranstaltungen:

  • Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Eine Wiedereröffnung ist derzeit noch offen.
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
  • Veranstaltungen im Innenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 10. Juni können Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.

Bereich Gesundheit und Pflege:

  • In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
  • Tagesstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM, SPFZ, BfW) sind mit Auflagen geöffnet.
  • Die Tagespflege ist mit einem reduzierten Angebot in Verantwortung des Trägers geöffnet.
  • In Krankenhäusern sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.

Bereich Verkehr:

  • Im ÖPNV und SPNV sind Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.
  • Fahrschulen und Flugschulen sind ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.

Weitere Gewerbe:

  • Bordelle und Prostitutionsgewerbe sind derzeit geschlossen. Wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann, ist derzeit offen.

Mit der Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz schaffen wir einen systematischen Übergang in einen veränderten Alltag unter den Bedingungen des Virus.


Gestalten in der Corona-Krise: Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz. Veränderten Alltag verlässlich gestalten.

Tabelle (PDF)

Teststrategie


Quelle: Staatskanzlei RLP - Link zum Original