Gewässerprofile freihalten


An alle Gewässer-Anlieger innerhalb der Verbandsgemeinde Offenbach wird aus gegebenem Anlass appelliert folgendes zu beachten:

1.     Keinen Rasen- und Strauchschnitt an oder neben dem Gewässer ablagern (illegale Abfallentsorgung!).

2.     Keine Bau- oder sonstige Materialien an der Böschungsoberkante lagern.

3.     Das Abflussprofil bitte freihalten oder bei Bedarf befreien von Abflusshindernissen jeder Art – ggf. die Verbandsgemeindeverwaltung informieren.

Viele der Gewässer fallen in den Sommermonaten zwar immer öfter trocken, bei Starkregenereignissen können jedoch seitlich abgelagerte oder achtlos weggeworfene Gegenstände zu sogenannten „Verklausungen“ vor Brücken und Durchlässen führen und folgenschwere Überschwemmungen verursachen. Das Ablagern von Grünabfällen fördert die Ufererosion und zieht Ratten an. Hierfür sollten, falls keine Biotonne genutzt wird, geeignete Kompostbehälter verwendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltung.

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