Information zur Erweiterung der Firma Michelin


Die Firma Michelin sucht seit dem Jahr 2016 eine Lösung zur Erweiterung der Gewebefläche des Werkes in Mörlheim. Eine Erweiterung auf dem Gebiet der Stadt Landau wurde intensiv geprüft und musste ausgeschlossen werden. Die Gründe hierfür liegen in der schutzwürdigen Fläche und anderen bau- und wasserrechtlichen Gegebenheiten, die eine Bebauung ausschließen.

Da nun alle anderen Möglichkeiten abschließend geprüft waren, hat Michelin eine landwirtschaftliche Fläche von ca. 6,3 ha auf der Gemarkung Bornheim erworben. Auf dieser Fläche ist nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes derzeit keine Bebauung möglich. Daher hat die Verbandsgemeinde Offenbach eine Abweichung von den Zielen des einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) beantragt.

Der Gemeinderat hat in der letzten Legislatur zunächst die Bereitschaft erklärt, weitere planungsrechtliche Schritte zu erwägen, falls die SGD der Zielabweichung zustimmt.

Planungsrechtlich ist nach der Zustimmung zur Zielabweichung die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde und danach die Erstellung eines Bebauungsplanes durch den Gemeinderat erforderlich. Diese zwei weiteren Planungsschritte stünden nun an, um endgültig die Bebauung des Geländes zu ermöglichen.

Die Prüfung der SGD Süd basiert auf Stellungnahmen der oberen Wasserwirtschafts-behörde, der Stadt Landau, der Landwirtschaftskammer, des Verbandes Region Rhein-Neckar und der oberen Naturschutzbehörde.

Der verbindliche Plan sieht derzeit für das Plangebiet das Ziel „Grünzäsur“ und „Vorrangebiet für die Landwirtschaft“ vor. In Grünzäsuren darf in der Regel nicht gesiedelt werden und im Vorranggebiet für Landwirtschaft ist keine außerlandwirtschaftliche Nutzung zulässig. Nun war von der SGD zu bewerten, ob von diesen Zielen abgewichen werden kann. Wie bereits oben erwähnt, hat die Firma Michelin die entsprechende Grundstücksfläche bereits erworben.

Sowohl die obere Naturschutzbehörde als auch die Landwirtschaftskammer kommen zum Ergebnis, dass grundsätzlich Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Wichtig sei die Freihaltung der regionalen Grünzäsuren als Instrumentarium zur langfristigen Sicherung des Freiraumsystems (Stichworte waren Klimaschneisen und Siedlungsnahe Erholungszonen, Lebensraumverluste, Zerschneidungseffekte, besondere Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund, Reduzierung von Gewerbeflächen im Regionalplan an anderer Stelle, mögliche notwendige Änderung des gesamten Regionalplanes).

Insgesamt erläutern die beteiligten Behörden sehr ausführlich warum das Vorhaben kritisch zu beurteilen sei. Andererseits wird in der Entscheidung darauf hingewiesen, dass aber auch die Perspektiven und die Weiterentwicklung des seit nahezu 40 Jahren am Standort Landau bestehenden Michelin-Logistikstandortes besonders zu gewichten sei. Der Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhandener Betriebe müsse auch Priorität eingeräumt werden.

Die SGD hat die Stellungnahmen abgewogen und kommt zu dem Ergebnis, dass den Zielstellungen der Sicherung eines bedeutsamen Produktionsstandortes Vorrang vor den bisherigen Zielen der Raumordnung eingeräumt werden kann.


Es liegt nun am Gemeinderat, die Entscheidung der SGD Süd zu bewerten, intensiv zu beraten und die Folgerungen aus der Zulassung zur Zielabweichung zu treffen. Der Gemeinderat hat auf seinem Gebiet Planungshoheit und hat hier ebenso wie die Fachbehörden die Verantwortung für die zu treffende Entscheidung zu tragen, was die Belange der Ökologie und Ökonomie betrifft. Letztendlich wird eine zeitnahe – ob positive oder negative - Entscheidung auch Planungssicherheit für die Firma Michelin schaffen. Daher wird der Gemeinderat sehr zügig die Entscheidung treffen, ob eine Weiterführung der Planungen als sinnvoll erachtet wird.

Derzeit sind Gespräche mit der Geschäftsführung von Michelin, der Stadt Landau und dem Kreis Südliche Weinstraße vorgesehen, um alle Aspekte der weiteren Schritte zu beleuchten.


Sofern die Bornheimerinnen und Bornheimer sich zu diesem Vorhaben äußern möchten, haben wir eine Email-Adresse: Zielabweichung@bornheim-Pfalz.de eingerichtet.


Elke Thomas

Ortsbürgermeisterin