Verfügung zu Sperrzeiten und Nachtruhe anlässlich der Essinger Kerwe 2021


Verfügung zu Sperrzeiten und Nachtruhe anlässlich der Essinger Kerwe 2021

Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Essingen wird aus Anlass der o. g. Veranstaltung wie folgt festgesetzt:

- in der Nacht von Freitag, den 20.08.2021 auf Samstag, den 21.08.2021 auf 01:30 Uhr
- in der Nacht von Samstag, den 21.08.2021 auf Sonntag, den 22.08.2021 auf 01:30 Uhr

An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24:00 Uhr zu beenden

Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen. Diese führte zum Entschluss der Anordnung der sofortigen Vollziehung.