Fällige Wassergebühren


Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren:

Fällige Wassergebühren zum 01.08.2021

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt. 

Wir erinnern daran, dass am 01.08.2021 die dritte Wassergebührenabschlagsrate 2021 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.