Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren:
Fällige Wassergebühren zum 01.08.2021
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.08.2021 die dritte Wassergebührenabschlagsrate 2021 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.