Fälligkeit der Abwassergebühren


Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.06.2021 die 2. Rate der Abwassergebühren für 2021 fällig wird.

 

Falls Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

- Abwasserwerk -