Friedhof Offenbach - Urnenwand


Das Friedhofsamt bittet um folgende Beachtung:

Gemäß § 18 Abs. 1 der Friedhofssatzung ist es nicht gestattet, Blumenschmuck oder
sonstige Gegenstände neben, vor oder auf der Urnenwand anzubringen.

Lediglich in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Beisetzung ist die Ablage
erlaubt.

Wir bitten alle Nutzungsberechtigten der Urnenwand um unverzügliche Entfernung
der Blumen und Gegenstände.
Später erfolgt die Entfernung durch den Friedhofsträger bis auf
weiteres.


Friedhofsamt

Verbandsgemeinde Offenbach