fällige Wassergebühren


Die Gruppenwasserwerke Bornheim informieren:


Fällige Wassergebühren zum 01.05.2022


Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt. 


Wir erinnern daran, dass am 01.05.2022 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2022 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.