Wiesenbewässerung an der Queich soll auf Unesco-Kulturerbeliste


Der internationale Antrag „Traditionellen Bewässerung in Europa: Wissen, Technik und Organisation“ ist bei der Unesco zur Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht worden.

An dem von Österreich koordinierten Antrag sind neben Deutschland auch Belgien, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz beteiligt. Aus Rheinland-Pfalz ist die Wiesenbewässerung an der Queich Teil des Antrags.

„Die traditionelle Bewässerung ist eine landwirtschaftliche Bewässerungsart, die auf handgemachte Konstruktionen wie Kanäle und Gräben sowie auf die Schwerkraft setzt, um Wasser aus verschiedenen natürlich vorkommenden Quellen in die Felder zu leiten. Es bedarf eines umfangreichen Verständnisses der Landschaft, des Wasserflusses und
der Wetterbedingungen, um diese Methode nachhaltig und effizient anwenden zu können. Wir schätzen uns glücklich, dass diese traditionelle Bewässerung in Rheinland-Pfalz bei der Wiesenbewässerung an der Queich noch als Kulturform erhalten ist“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Der Minister dankte den Beteiligten an der Nominierung
und wünschte dem Antrag viel Erfolg.

Historisches Ottersheimer Teilungswehr (erbaut 1772) in gestautem Zustand


In den Wiesen zwischen Landau und Germersheim drohte die landwirtschaftliche Kulturtechnik der traditionellen Bewässerung infolge des landwirtschaftlichen Strukturwandels Ende des 20. Jahrhunderts nach und nach zu verschwinden. Um die Wiesenbewässerung im Interesse aller Beteiligten zu erhalten und, wo bereits aufgegeben, zu reaktivieren, bildete sich vor 25 Jahren die „Interessengemeinschaft Queichwiesen“. 

Personen aus Landwirtschaft, Naturschutz, Kommunalverwaltungen und der Bürgerschaft engagieren sich an diesem „Runden Tisch“. Die Wiesenbewässerung, die für die besondere Flora und Fauna der wechselfeuchten Wiesen notwendig ist, sorgt auch für die Erhaltung einer jahrhundertealten Kulturlandschaft. Der Austausch von Wissen und Erfahrung in der Interessengemeinschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Reaktivierung und die Fortsetzung dieses kulturellen Erbes.

Die Unesco wird die Kandidatur in einem mehrmonatigen Verfahren evaluieren. Ein Ergebnis über die Aufnahme liegt voraussichtlich im Dezember 2023 vor.