Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Hochstadt wird aus Anlass der vorgenannten Veranstaltung wie folgt festgesetzt:
- in der Nacht von Freitag, den 12.08.2022 auf Samstag, den 13.08.2022 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Samstag, den 13.08.2022 auf Sonntag, den 14.08.2022 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Sonntag, den 14.08.2022 auf Montag, den 15.08.2022 auf 01.30 Uhr
An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden
Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.
Fachbereich Bürgerdienste
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach