Verfügung zu Sperrzeiten und Nachtruhe anlässlich der Essinger Kerwe 2022


Verfügung zu Sperrzeiten und Nachtruhe anlässlich Kerwe 2022


Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Essingen wird aus Anlass der o. g. Veranstaltung wie folgt festgesetzt:


- in der Nacht von Freitag, den 26.08.2022 auf Samstag, den 27.08.2022 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Samstag, den 27.08.2022 auf Sonntag, den 28.08.2022 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Sonntag, den 28.08.2022 auf Montag, den 29.08.2022 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Montag, den 29.08.2022 auf den Dienstag, den 30.08.2022 auf 01.30 Uhr.


An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden.


Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.  


Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen. Diese führte zum Entschluss der Anordnung der sofortigen Vollziehung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich einzulegen.

Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Lerch-

    Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich,


    oder

2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur* an das virtuelle Postfach der

    Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich vg-offenbach@poststelle.rlp.de

    erhoben werden.


Fußnote:

*vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr.  L 257 S. 73).