Befahrung der Wirtschaftswege in der Verbandsgemeinde Offenbach


Es wird darauf hingewiesen, dass die Befahrung der Wirtschaftswege in der VG Offenbach durch das Ordnungsamt kontrolliert wird.

Es kommt des Öfteren vor, dass Unbefugte mit ihren Fahrzeugen diese Wege befahren bzw. dort auch parken.

An den Eingängen der Wirtschaftswege steht das Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieses bedeutet „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Manchmal sind z. B. noch die Zusätze „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ oder „Radfahrer frei“ an diesen Verkehrszeichen angebracht. In dem Fall darf auch nur dieser Personenkreis die Wirtschaftswege befahren.

Von Seiten der Landwirtschaft wurde die Nutzung der Wirtschaftswege durch Unbefugte schon mehrmals vorgetragen.