Hilfe für ukrainische Geflüchtete bei Anträgen zu Arbeitslosengeld II


Liebe engagierte Ehrenamtliche,

wie bereits angekündigt wechseln ukrainische Geflüchtete nach §24 Aufenthaltsgesetz ab dem 01.06.2022 in den Bereich des SGB II (Arbeitslosengeld II).

Damit der Übergang nahtlos wie möglich erfolgt, bietet sich den ukrainischen Geflüchteten die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der benötigten Anträge zu holen.

Wann? Dienstag, den 10.05.2022 zwischen 15:00 – 17:00 Uhr
Wo? Bürgersaal in Bornheim

Dazu sind Sachbearbeiter des Jobcenters Landau-Südliche Weinstraße für fachliche Beratung und Entgegennahme der Anträge eingeladen.
Von Seite der Verbandsgemeindeverwaltung wird die Integrationsbeauftragte Frau Amer als Ansprechpartner vor Ort sein.