Steuerfälligkeit


Fälligkeit der

Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben
am 15. Februar 2023

 Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.02.2023 eine Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer mit Nebenabgaben fällig wird.

 Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung von Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

 Verbandsgemeindeverwaltung

-Verbandsgemeindekasse-

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