Während der Brut- und Setzzeit in Feld und Wald Hunde an die Leine nehmen


Vollkommen unabhängig vom Schutzstatus eines Gebietes, entspreche es den allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes, Hunde in der Brut- und Setzzeit (vom 01.04.-15.07.) an der Leine zu führen – zum Schutz der brütenden Tiere und der Jungtiere (ob es das Rehkitz im Wald ist oder der junge Vogel im Nest).

Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für den Hund – und mithin natürlich besonders für den Halter – besondere Regeln. Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit mit Beginn des Frühjahrs sind die möglichen Risiken für andere Tiere vielfältig. So reicht es manchmal schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt.

Der fremde Geruch kann die erwachsenen Tiere irritieren und lässt sie eventuell sogar den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder sie von anderen Tieren zerstört werden.

Weiter sind Hunde generell aus allen landwirtschaftlichen Grundstücken (z. B. Gemüse-, Obst- und Weinbergsflächen) fernzuhalten. Hier können erhebliche Schäden unter anderem durch Verkeimung entstehen.

Die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich weist darauf hin, dass im Außenbereich zwar Hunde ohne Leine (auf den Wegen) ausgeführt werden dürfen. Die Vierbeiner müssen aber dann umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern.

Verbandsgemeindeverwaltung

Offenbach an der Queich