Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben am 15. Mai 2023


Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.05.2023 eine Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer mit Nebenabgaben fällig wird.

 Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung von Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

 Verbandsgemeindeverwaltung

-Verbandsgemeindekasse-