Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben am 15. Mai 2023


Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.05.2023 eine Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer mit Nebenabgaben fällig wird.

 Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung von Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

 Verbandsgemeindeverwaltung

-Verbandsgemeindekasse-

 

 

 

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.