Informationen zur Festsetzung der Grundsteuer und Nebenabgaben sowie der Gewerbesteuer für die Ortsgemeinde Hochstadt


Zum 01.01.2023 ist das neue Landesfinanzausgleichsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die sogenannten Nivellierungssätze bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer angehoben. Dies bedeutet, dass die Ortsgemeinde Hochstadt in ihrer Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer erhöht hat.

Mit Schreiben vom 15.04.2023 hat die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 genehmigt. Die Hebesätze der Grundsteuer A sind mit einem Hebesatz von 355 v.H., die Grundsteuer B mit 480 v.H. und die Gewerbesteuer mit 388 v.H. festgesetzt.

Weiterhin hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 13.10.2022 mitgeteilt, dass der Landwirtschaftskammerbeitrag zum 01.01.2023 von derzeit 113 v.H. auf 123 v.H. angehoben wird.

Die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B, des Landwirtschaftskammerbeitrages sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde nun vorgenommen.

Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlichen Flächen erhalten in den nächsten Wochen einen neuen Grundsteuerbescheid.

Weiterhin erhalten alle zur Gewerbesteuer herangezogenen Betriebe, die für das Jahr 2023 Vorauszahlungen zu leisten haben, ebenfalls einen neuen Gewerbesteuerbescheid.

Offenbach, den 04.05.2023

gez.

Axel Wassyl

Bürgermeister